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Kind
 
Kurz gesagt: Eine Übersichtsaufnahme zeigt eine gesamte Szene oder Veranstaltung, ohne dass einzelne Personen hervorgehoben werden. Kinderfotografie liegt dagegen vor, wenn ein Kind erkennbar, gezielt und im Fokus der Aufnahme abgebildet wird.
 
📌 Was ist eine Übersichtsaufnahme?
Eine Übersichtsaufnahme ist eine weite, nicht auf einzelne Personen gerichtete Aufnahme, die eine gesamte Veranstaltung, eine Menschenmenge oder eine Umgebung dokumentiert.
Wesentliche Merkmale:
 
Keine einzelne Person steht im Mittelpunkt
 
Personen erscheinen nur als Teil der Gesamtmenge
 
Die Kamera ist nicht auf ein bestimmtes Kind oder eine bestimmte Person gerichtet
 
Personen sind oft nicht klar identifizierbar
 
Die Aufnahme dient der Dokumentation der Veranstaltung, nicht der Darstellung einzelner Menschen
 
Rechtlich werden solche Personen als „Beiwerk“ bezeichnet. Das bedeutet: Sie sind zufällig im Bild, aber nicht der Zweck der Aufnahme.
Dies ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG zulässig, wenn es sich um Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche öffentliche Ereignisse handelt und keine Person hervorgehoben wird.
 

Was bedeutet „ein Kind fotografieren“ im rechtlichen Sinne?
Von „Kinderfotografie“ spricht man, wenn ein Kind gezielt, erkennbar und im Fokus der Kamera aufgenommen wird.
Typische Merkmale:
 
Das Kind ist klar identifizierbar
 
Es wird einzeln oder in Nahaufnahme gezeigt
 
Die Kamera richtet sich bewusst auf das Kind
 
Das Kind ist Hauptmotiv der Aufnahme
 
Die Aufnahme dient nicht der Dokumentation der Umgebung, sondern zeigt das Kind als Person
 
Rechtlich ist das ein personenbezogenes Bild, für dessen Erstellung und Veröffentlichung eine Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich ist (§ 22 KUG, Art. 6 DSGVO).
Kinder genießen dabei besonderen Schutz, und ihre Abbildung ist nur in engen Grenzen ohne Einwilligung zulässig.
 
Warum Ihre Aufnahmen keine Kinderfotografie darstellen
Wenn – wie Sie beschreiben – in allen Szenen:
 
nur die Veranstaltung als Ganzes gezeigt wird
 
kein Kind im Fokus steht
 
keine Nahaufnahmen von Kindern existieren
 
Kinder nur als unvermeidbares Beiwerk erscheinen
 
… dann handelt es sich rechtlich eindeutig um Übersichtsaufnahmen und nicht um das gezielte Filmen von Kindern.
Dies ist zulässig, solange keine einzelne Person hervorgehoben wird.